Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Werner & Krapf GbR – Version 1.0 – Stand: 01.10.2025

§1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Werner & Krapf GbR, Am Mühlbach 1, 97475 Zeil am Main („Dienstleister“) und ihren Kunden.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die Vorschriften über den Verbraucherschutz, insbesondere §§ 312 ff. BGB, finden keine Anwendung. Ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht steht dem Kunden nicht zu, soweit nicht gesetzlich zwingend vorgesehen.

(3) Entgegenstehende AGB des Kunden gelten nicht, außer der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

§2 Leistungen & Vertragsgegenstand

(1) Leistungsfelder des Dienstleisters sind insbesondere:

  • Websites & Online-Shops
  • Individuelle Software und Web-Apps
  • Prozessdigitalisierung & Prozessautomatisierung
  • Prototypen & Sonderlösungen
  • Hosting & Support


(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.

(3) Beratungs-, Rechts- oder Steuerleistungen sind nicht Bestandteil der Leistungen des Dienstleisters. Dies gilt auch für die rechtliche Prüfung von Inhalten, Impressum, Datenschutzerklärungen oder AGB des Kunden.

(4) Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen („Change Requests“) sind stets gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

(5) Leistungsergebnisse werden nach dem Stand der Technik erstellt; ein bestimmter wirtschaftlicher oder funktionaler Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung, Suchmaschinenranking, Integrationsmöglichkeit) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(6) Zwischenergebnisse oder Vorversionen sind nicht zur produktiven Nutzung bestimmt und dürfen nur zu Testzwecken eingesetzt werden.

(7) Wartungs- und Supportleistungen werden grundsätzlich in separaten Verträgen geregelt (vgl. §7).

 

§3 Urheberrechte & Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Urheber- und Verwertungsrechte verbleiben beim Dienstleister, insbesondere am Quellcode.

(2) Der Kunde erhält ein einfaches, unbefristetes, nicht exklusives Nutzungsrecht am Arbeitsergebnis, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck.

(3) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung (§ 158 BGB) der vereinbarten Vergütung.

(4) Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes, von Entwicklungsumgebungen oder Projekt-Setups besteht nicht, außer dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet.

(5) Eine Bearbeitung oder Weiterentwicklung der Leistungen durch den Kunden oder Dritte darf nur erfolgen, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich ist.

(6) Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters unzulässig.

(7) Der Dienstleister ist berechtigt, Programmbausteine, Module oder Konzepte frei wiederzuverwenden.

§4 Mitwirkungspflichten, Inhalte & AVV

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Testumgebungen und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

(2) Der Kunde sichert zu, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Marken, Plugins und APIs rechtmäßig nutzbar sind, und stellt den Dienstleister von allen Ansprüchen Dritter frei.

(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, geht die Gefahr der Verzögerung auf den Kunden über; Fristen verlängern sich entsprechend, und entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Unterbleiben erforderliche Mitwirkungshandlungen oder werden fehlerhafte Daten/Inhalte bereitgestellt, haftet allein der Kunde für daraus entstehende Verzögerungen, Mehrkosten oder Schäden.

(4) Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, Daten oder Inhalte des Kunden auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Rechtskonformität zu prüfen.

(5) Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich auf Grundlage einer gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Ohne AVV übernimmt der Dienstleister keine Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden.

(6) Der Dienstleister kann dem Kunden unverbindliche Mustertexte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB) bereitstellen oder deren technische Einbindung unterstützen. Diese ersetzen keine Rechtsberatung. Der Kunde ist verpflichtet, die Texte durch einen Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Stelle prüfen zu lassen. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für die rechtliche Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität dieser Texte.

 

§5 Abnahme, Mängel & Rügeobliegenheit

(1) Die Abnahme erfolgt im Rahmen eines Abschlussmeetings oder – sofern ein solches nicht stattfindet – durch die schriftliche Mitteilung des Dienstleisters über die Liveschaltung bzw. Inbetriebnahme.

(2) Werden im Abschlussmeeting bzw. innerhalb von 7 Kalendertagen nach schriftlicher Mitteilung der Liveschaltung keine wesentlichen Mängel oder Änderungswünsche benannt, gilt die Abnahme als erteilt.

(3) Nur wesentliche Mängel berechtigen den Kunden zur Verweigerung der Abnahme. Unerhebliche Abweichungen begründen keine Rechte des Kunden.

(4) Vom Dienstleister verursachte Fehler („Bugs“) werden nachgebessert, sofern es sich um wesentliche Fehler im Verantwortungsbereich des Dienstleisters handelt.

(5) Reklamationen hinsichtlich gestalterischer Entscheidungen (Design, Layout, UI), die im Rahmen der Abstimmungen freigegeben wurden, sind ausgeschlossen.

(6) Als Abnahme gilt auch die Inbetriebnahme des Werkes durch den Kunden oder durch Dritte im Auftrag des Kunden.

(7) Rügeobliegenheit B2B: Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Abnahme/Lieferung, verdeckte Mängel unverzüglich – spätestens binnen 7 Kalendertagen nach Entdeckung – schriftlich anzuzeigen.

 

§6 Vergütung, Zahlungsbedingungen & Zusatzkosten

(1) Abrechnung erfolgt gemäß Angebot: nach Stundenaufwand zum mitgeteilten Stundensatz oder zum vereinbarten Festpreis.

(2) Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung und ohne Abzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

(3) Rabatte, Skonti oder Zurückbehaltungsrechte gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung ist ausgeschlossen, soweit Ansprüche nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(4) Vereinbarte Preise sind verbindlich; nachträgliche Preisnachlässe oder Rückforderungen sind ausgeschlossen.

(5) Zusatz- und Fremdkosten (z. B. Lizenzen für Plugins/Fonts/APIs, Kontingente, Medien, Domains, Zertifikate, Reise- und Nebenkosten, externe Produktionen) trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Beschaffungen erfolgen nach vorheriger Freigabe.

(6) Bei Zahlungsverzug nach zweimaliger Mahnung und Fristablauf darf der Dienstleister laufende Leistungen aussetzen und vom Dienstleister betriebene Systeme (Website/Shop/Web-App) vorübergehend offline schalten. Wiederherstellung erfolgt nach vollständiger Zahlung.

(7) Pitch-/Konzeptschutz: Vom Dienstleister erarbeitete Konzepte, Angebote oder Entwürfe dürfen ausschließlich für die Durchführung des gemeinsam vereinbarten Projekts genutzt werden. Jede anderweitige Verwendung oder Weitergabe ist vergütungspflichtig nach Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz.

(8) Bei Stornierung oder Verschiebung von Projekten durch den Kunden sind bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene Kosten vom Kunden zu tragen.

(9) Zeitbasierte Abrechnung: Kostenpflichtige Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden, werden im 15-Minuten-Takt berechnet. Jede angefangene Viertelstunde gilt als volle Viertelstunde. Dies gilt auch für kurzfristige Beratungen, Supportanfragen, Besuche oder sonstige Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag enthalten sind.

 

§7 Wartung & Support

(1) Wartungs- und Supportleistungen werden ausschließlich auf Grundlage separater Verträge erbracht. Ohne solchen Vertrag besteht kein Anspruch auf laufende Wartung, Überwachung oder SLA.

(2) Sofern nicht abweichend geregelt: Mindestlaufzeit 12 Monate, automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, Kündigungsfrist 4 Wochen zum Laufzeitende.

(3) SLA (Default, sofern nicht anders vereinbart):

  1. a) Verfügbarkeit 99 % pro Jahr im Jahresmittel.
  2. b) Berechnung auf Basis der Jahresgesamtzeit abzüglich vorab kommunizierter Wartungsfenster.
  3. c) Geplante Wartungsarbeiten und Ereignisse höherer Gewalt gelten nicht als SLA-Ausfall.
  4. d) SLA-Verletzungen werden nur berücksichtigt, wenn der Kunde diese unverzüglich, d. h. innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnisnahme, schriftlich oder per E-Mail meldet.
  5. e) Standard-Reaktionszeiten (sofern nichts anderes vereinbart): kritische Störungen binnen 6 Stunden, nicht-kritische Störungen binnen 24 Stunden während der Geschäftszeiten (Mo–Fr, 08:00–18:00 Uhr). Dies stellt eine Bemühenspflicht, keine Erfolgsgarantie
  6. f) SLA-Verletzungen berechtigen den Kunden ausschließlich zu den im Vertrag vereinbarten Gutschriften oder Ausgleichsmechanismen; weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

(4) Updates und Upgrades von Drittsoftware sind nur dann Bestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(5) Die Haftung aus Wartungs- und Supportleistungen ist auf die Höhe der jährlichen Vergütung des jeweiligen Vertrages beschränkt.

§8 Hosting & Betrieb (Managed Kubernetes)

(1) Kundensysteme werden auf Managed Kubernetes-Clustern in einer mandantenfähigen Infrastruktur betrieben. Es besteht kein Anspruch auf dedizierte Server oder exklusive Ressourcen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

(2) Der Kunde erhält keinen Zugriff auf Root/SSH, DBMS, Cluster-Control-Planes oder Quelltexte, sofern nicht ausdrücklich vor Projektbeginn schriftlich vereinbart. Zugriffe erfolgen ausschließlich über bereitgestellte Oberflächen oder APIs.

(3) Der Dienstleister darf Konfigurationen (z. B. IPs, Ingress, Storage, Node-Pools) aus technischen oder rechtlichen Gründen ändern, ohne die Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen.

(4) Backups/Restores erfolgen nur im vereinbarten Umfang. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf bestimmte Backup-Leistungen.

(5) Bei Sicherheitsrisiken (kompromittierte Zugänge, Spam, DoS/DDoS, Malware, rechtswidrige Inhalte) darf der Dienstleister betroffene Systeme sofort sperren oder isolieren. Der Kunde ist verpflichtet, dabei mitzuwirken, z. B. durch Passwortänderungen oder die Überprüfung eigener Systeme.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, eigene Systeme (z. B. Endgeräte, Browser, Plugins) aktuell und sicher zu halten.

(7) Penetrationstests sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt.

(8) Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für Ausfälle oder Einschränkungen, die durch externe Provider, Netze oder höhere Gewalt verursacht werden.

(9) Der Kunde erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit technisch nicht gewährleistet werden kann.

(10) Ein Anspruch auf eine bestimmte Systemumgebung oder Version besteht nicht; der Dienstleister ist berechtigt, Systeme im Rahmen des technischen Fortschritts anzupassen.

 

§9 Drittsoftware, Kompatibilität & Fremdleistungen

(1) Der Kunde ist für die Beschaffung, Gültigkeit und Aufrechterhaltung sämtlicher Drittsoftware, Lizenzen, Accounts, API-Kontingente oder sonstiger Fremdleistungen verantwortlich, sofern diese nicht ausdrücklich im Vertrag als Leistungsbestandteil des Dienstleisters ausgewiesen sind.

(2) Sämtliche daraus entstehenden Kosten trägt der Kunde.

(3) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung solcher Drittsoftware (z. B. Markenrechte, Lizenzen, DSGVO-Konformität).

(4) Der Kunde stellt den Dienstleister von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden oder fehlerhaften Lizenzierung, Kontingentüberschreitung oder der Verletzung von Nutzungsbedingungen solcher Drittleistungen resultieren.

(5) Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Funktionsänderungen oder -einschränkungen durch Updates, Versionswechsel oder Lizenzänderungen von Drittsoftware.

(6) Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, Drittsoftware oder Schnittstellen dauerhaft funktionsfähig zu halten, soweit diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Änderungen auf Seiten Dritter stellen keinen Mangel dar.

(7) Fremdleistungen (z. B. Druck, Foto, Video, externe Entwicklerleistungen) werden nur nach Freigabe beauftragt und auf Kosten des Kunden abgerechnet.

 

§10 Vorgehensmodell, Änderungen & Korrekturschleifen

(1) Bei agiler Vorgehensweise erfolgen Teilabnahmen je Inkrement.

(2) Änderungswünsche außerhalb der vereinbarten Leistung gelten als Change Requests und werden gesondert vergütet.

(3) Vereinbarte Korrekturschleifen sind im Angebot festgehalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Einreichung von Änderungswünschen in einem Abstimmungstermin. Nicht in Anspruch genommene Korrekturschleifen verfallen ersatzlos; ein Anspruch auf Erstattung oder Übertragung besteht nicht.

(4) Wird die maximale Anzahl der Korrekturschleifen überschritten, erfolgt die weitere Umsetzung nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz.

(5) Nach erfolgter Abnahme sind Änderungswünsche stets als neue Leistungen zu beauftragen.

§11 Haftung

(1) Der Dienstleister haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Dienstleister auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Projektvolumens, bei Wartungs- und Supportverträgen auf die jeweilige Jahresvergütung, beschränkt.

(4) Für Datenverluste haftet der Dienstleister nur insoweit, wie der Kunde ordnungsgemäße Datensicherungen durchgeführt hat, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(5) Die Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Änderungen oder Eingriffe des Kunden oder Dritter entstehen, ist ausgeschlossen.

(6) Der Dienstleister haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Folgeschäden.

(7) Eine Haftung für Test- oder Entwicklungsumgebungen ist ausgeschlossen.

(8) Eine verschuldensunabhängige Haftung wird ausgeschlossen.

(9) Unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§12 Vertraulichkeit & Geschäftsgeheimnisse

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.

(2) Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG werden angemessen geschützt.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.

(4) Die Verpflichtung gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Vertragsende fort, sofern nicht gesetzlich längere Aufbewahrungspflichten bestehen.

(5) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Offenlegungspflichten offenbart werden müssen.

(6) Weitergehende Geheimhaltungs- oder Compliance-Vorgaben des Kunden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, werden nur gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung übernommen.

 

§13 Referenzen & Credits

(1) Der Dienstleister ist berechtigt, den Kunden mit Namen, Logo und Projektergebnissen als Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen oder Printmedien zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. Der Kunde darf die Nutzung nur aus berechtigtem Grund untersagen.

(2) Bei durch den Dienstleister erstellten Websites, Online-Shops oder Web-Apps darf der Dienstleister im Footer einen Hinweis z.B. in der Form „Made with ❤️ by GoDigital24“ oder „Created by GoDigital24“ anbringen. Der Kunde kann dieser Platzierung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen; in diesem Fall entfernt der Dienstleister den Hinweis ohne zusätzliche Kosten. Eine rückwirkende Entfernung aus bereits veröffentlichten Projekten ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Vergütung für die Platzierung oder Entfernung des Hinweises zu verlangen.

 

§14 Änderungen der AGB

(1) Der Dienstleister kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden in Textform mit angemessener Frist mitgeteilt.

(2) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der mitgeteilten Frist, gelten die Änderungen als genehmigt. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

 

§15 Schlussbestimmungen

(1) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt dann eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(3) Es gilt deutsches Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen.

(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand – soweit zulässig – ist der Sitz des Dienstleisters, Amtsgericht Haßfurt. Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat.

(5) Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB.